Reise- und Buchungsbedingungen der Mitglieder der BAG der KiEZe in Deutschland e. V.

Sehr geehrter Reisender, liebe Gäste,
zu einer optimalen Reisedurchführung tragen auch klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen.
Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB über den Pauschalreisevertrag und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und führen diese Vorschriften aus.
Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachstehend „Reisender“ - und dem jeweiligen „KiEZ“ als Reiseveranstalter - nachstehend „KiEZ“- zustande kommenden Reisevertrages. 

Allgemeine Hinweise zum Reiserecht

  • Die Anreise zum KiEZ Querxenland erfolgt in Eigenregie. Ein Angebot zur Vermittlung eines Bustransfers wird durch die Kindererholungszentrum Querxenland – Marketing GmbH mit dem Vertragsangebot übermittelt.
  • Der Reisende hat das Recht, jederzeit den Reisevertrag nach Maßgabe des § 651 e BGB und die darin bestimmte Kostenfolge auf eine andere Person zu übertragen. Mögliche anfallende Mehrkosten müssen erfragt werden.
  • Der Reisende darf jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung von der Reise zurücktreten. Wir verweisen hier ausdrücklich auf die Vorschriften zum Reiserücktritt und die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung unter Punkt 6 unserer AGB`s.
  • Alle Programmleistungen der Pauschalangebote finden in deutscher Sprache statt.
  • Bei Nutzung von Programmangeboten in der Tschechischen Republik benötigen alle Teilnehmer einen gültigen Personalausweis.
  • Bei Gästen mit eingeschränkter Mobilität ist eine vorherige Abstimmung zwischen Gast und KiEZ notwendig.
  • Der Reisende ist verpflichtet, im Falle von Mängeln seine Mängelanzeige unverzüglich vor Ort im KiEZ zur Kenntnis zu geben.
  • Die Gesamtrechnung wird bei Abreise fällig. Die Zahlung mit EC-Karte ist möglich.  Bei Ferienlagerbuchungen über Querxenland Seifhennersdorf e.V.  ist eine Anzahlung von 25,00 €   erforderlich. Bitte beachten sie dazu das Formblatt zur Unterstützung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB (Ferienlager).                                                                                    
  • Bei den verwendeten Bildern bestehen Nutzungsrechte, es werden keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt.
  • Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist, lautet: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.